Was die EU tut
Die Europäische Union verteidigt die Verbraucherrechte und garantiert mit die höchsten Schutzstandards weltweit. Die EU-Vorschriften schützen Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftliche Interessen und stellen sicher, dass die Verbraucher*innen sowohl in Geschäften als auch im Internet grenzüberschreitend fair behandelt werden und Zugang zu sicheren Produkten haben.
Seit den 1970er Jahren hat die EU einen soliden Rechtsrahmen geschaffen, der sich an neue Technologien und gesellschaftliche Veränderungen anpasst. Die Verbraucher*innen sind durch fünf Grundrechte geschützt:
- Recht auf Gesundheitsschutz und Sicherheit, insbesondere das Recht auf den Zugang zu ausschließlich sicheren Produkten auf dem Markt (online oder im klassischen Einzelhandel)
- Recht auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen
- Recht auf Wiedergutmachung
- Recht auf Information und Bildung
- Recht auf Vertretung

Im November 2025 kündigte die Kommission die Verbraucheragenda 2030 an. Sie gibt die strategische Ausrichtung der Verbraucherpolitik bis 2030 vor. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vollendung des Binnenmarkts für Verbraucher*innen, eine konsequentere Durchsetzung der Vorschriften, ein verstärkter Verbraucherschutz im Internet, die Förderung eines nachhaltigen Konsums, die Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher*innen, die Verbesserung der Governance und der Zusammenarbeit sowie die Verringerung des Verwaltungsaufwands.
Die EU unterstützt auch nationale Verbraucherorganisationen sowie den Europäischen Verbraucherverband BEUC und finanziert Projekte in den Bereichen Bildung, Schuldenberatung und Schutz gefährdeter Verbraucher*innen.
Ein Blick auf die Zahlen
Quelle: Verbraucherbarometer 2025
Handlungsbereiche
Politische Maßnahmen, Strategien und Statistiken im Bereich Verbraucherschutz
Wie das Verbraucherrecht in der EU durchgesetzt wird und wie Sie verbraucherrechtliche Streitigkeiten beilegen können
Erfahren Sie, wie das EU-Verbraucherschutzrecht hohe Standards, faire Verfahren und Rechte für alle Verbraucher*innen gewährleistet
Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit von Non-Food-Erzeugnissen in der EU und Schnellwarnsystem „Safety Gate“ für gefährliche Non-Food-Erzeugnisse
Maßnahmen der EU bei Massenschadensfällen
Informationen über die Rechte der Energieverbraucher*innen, Anforderungen an die Energiekostenabrechnungen und Muster
Wir machen die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger und ressourceneffizienter
Gemeinsame europäische Normen für die Barrierefreiheit
Die größten Erfolge
- Der europäische Binnenmarkt bietet den Verbraucher*innen größere Auswahl, mehr Flexibilität und höhere Qualität zu günstigeren Preisen. Die EU-Verbraucherpolitik stellt die Wahrung der Verbraucherrechte sicher, wenn es beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten Probleme gibt. Das stärkt Vertrauen und fördert den Handel – online wie offline.
- Die EU-Verbraucher*innen profitieren von Schutzstandards, die zu den höchsten der Welt gehören. Dazu zählen transparente Stromrechnungen, klare Preisangaben in Geschäften, faire Roaminggebühren und umfassende Rechte bei Online-Käufen, die alle auf dem EU-Verbraucherrecht beruhen.
- Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gewährleistet, dass sowohl im Internet als auch im klassischen Einzelhandel nur sichere Produkte an Verbraucher*innen verkauft werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen.
- Die Safety-Gate-Website liefert aktualisierte Informationen über gefährliche Produkte, die von nationalen Behörden auf dem Markt gefunden werden.
- Die EU bietet Verbraucher*innen bei Problemen eine Reihe praktischer Rechte. Online-Käufer*innen haben 14 Tage Zeit, um ihren Kauf zu überdenken und bei Bedarf zu widerrufen. Innerhalb dieser Frist können sie ein Produkt zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen.
- Wenn ein in der EU – im Internet oder in einem Geschäft – gekaufter Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert, haben Verbraucher*innen zumindest Anspruch auf kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz.
- Die EU-Vorschriften über Hypothekar-Kredite garantieren klare Informationen in der Werbung und rechtzeitige Unterrichtung der Verbraucher*innen vor der Vertragsunterzeichnung.
- Für sämtliche Verkehrsträger gelten Mindeststandards bei den Fahr- und Fluggastrechten. Dazu gehören Informationen sowie Unterstützung und Entschädigung bei Annullierungen oder erheblichen Verspätungen.
- Die EU stellt über die Website für Rechtsdurchsetzung für Verbraucher*innen auch Informationen über verfügbare Instrumente zur Verfügung, um Verbraucher*innen, Unternehmer*innen und Händler bei der Beilegung von Streitigkeiten – auch über Online-Käufe – zu unterstützen.
- Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC) bietet Verbraucher*innen kostenlose Hilfe und Beratung in Bezug auf ihre grenzüberschreitenden Einkäufe. Im Jahr 2024 wurden Verbraucher*innen mehr als 9 Mio. EUR über das ECC-Netz erstattet.
- Über 300 000 verbraucherrechtliche Streitigkeiten werden jedes Jahr über außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in der EU beigelegt. Mit der Überarbeitung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung würde sich diese Zahl weiter erhöhen.
- Strenge Vorschriften stellen sicher, dass unsichere Produkte vom Markt verschwinden. Jedes Jahr sind Hunderte von Produkten Gegenstand von Warnmeldungen über das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Erzeugnisse.
- Dank des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit gelten EU-weite Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wodurch die digitale Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert wird.
Im Fokus
Die Kommission und die Verbraucherschutzbehörden haben bei ihrem letzten „Sweep“ festgestellt, dass einige Online-Preisnachlässe bei Verkaufsaktionen zu „Black Friday“ und „Cyber Monday“ irreführend waren.
Sweeps sind Überprüfungen, die von der Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt werden.
Ziel dieses Sweep war es, zu bewerten, ob Rabatte und Preisbildungspraktiken bei größeren Verkaufsveranstaltungen mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen.

Die Seite wurde zuletzt am 22 Mai 2026 aktualisiert.